Aktiver Kinderschutz, die Haltung macht´s!
„Liebe kann man lernen. Und niemand lernt besser als Kinder.
Wenn Kinder ohne Liebe aufwachsen, darf man sich nicht wundern, wenn sie selber lieblos werden.“
Astrid Lindgren
Kinderschutz
Kinderschutz ist der Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen, Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut (Bundeskinderschutzgesetz §1 Abs. 1/ GG Art. 6 abs. 2 und 3).
Zielstellung
Oberstes Ziel des Kinder- und Jugendhilfe- Verbundes Mecklenburg-Vorpommern ist es, einen aktiven Kinderschutz und die Unversehrtheit jedes Kindes in seiner seelischen und körperlichen Entwicklung zu gewährleisten und Gefahren auf diese abzuwenden.
Dieses Ziel spiegelt die Grundhaltung des KJHV-MVs sowie jedes/jeder einzelnen Mitarbeiter*in des Trägers wieder. Denn nur ein aktiver Kinderschutz ist ein guter und effizienter Kinderschutz!
Der Kinderschutz kann nur durch die multikausale/systemische Betrachtungsweise der einzelnen Akteure/Ebenen gewährleistet sein: Träger, Mitarbeiter*innen sowie die Kinder und ihre Rechte an sich.
Kinderschutzfachkräfte
Der KJHV MV engagiert sich seit seinem Bestehen im Jahr 2014 im Land Mecklenburg-Vorpommern für einen aktiven Kinderschutz.
Da der Träger im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Hilfen des SGB VIII tätig ist, verpflichtet vertraglich mit den jeweiligen Kommunen und kreisfreien Städten, sich nach §§72a und 8a SGB VIII zu halten und einen aktiven Kinderschutz zu gewährleisten.
Das Konzept wurde gemeinsam mit der Landeshauptstadt Schwerin unterzeichnet. Der Träger verpflichtet sich seine Kolleg*innen halbjährlich dialogisch im Kinderschutz fortzubilden.
Der Träger betreibt in sieben stationären und teilstationären Hilfen sowie in seinem ambulanten Bereich einen aktiven Kinderschutz.
Die Kinderschutzfachkräfte des Trägers sind wesentliche Bestandteile der Mitarbeiterschaft und Qualitätssicherung in Bezug auf den Kinderschutz. Er beschäftigt acht Kinderschutzfachkräfte, die in den einzelnen Bereichen, in der Risikoeinschätzung bezüglich einer Fachvermittlung, Begleitung von freien Trägern in den Fallanalysen und in der „kollegialen Beratung“ tätig sind (intern und extern).
In den ambulanten Hilfen in der Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreisen Ludwigslust-Parchim sowie Nordwestmecklenburg und in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock arbeiten Sozialpädagogische Fachkräfte in Familien und Schulen.
In diesen Bereichen der ambulanten Hilfen praktiziert der Träger durch geschultes Personal einen aktiven Kinderschutz. Er kooperiert eng mit den zuständigen Institutionen, Familien und Schulen.
Mitarbeiter*innen des KJHV MV/KJSH Stiftung- Prävention im Kollegium
Die pädagogischen Fachkräfte agieren im Rahmen agiler Unternehmensstrukturen. In regelmäßigen Teamberatungen, Supervisionen und Einzelcoachings werden kritische Situationen aufgearbeitet und kinderschutzkonforme Handlungsalternativen entwickelt. Dies ist mit einem hohen Grad an Entscheidungsfreiheiten bestückt. Mitarbeiter*innen arbeiten in den Rahmenbedingungen des Trägers agil und schaffen eine hohe Identifikation mit diesem. Zielstellung dieser trägerinternen Strukturmaßnahmen stellen Mitarbeiter*innen dar, denen eine Arbeitsplattform geschaffen wird, welche eine Konzentration auf die eigentliche Arbeit bietet und somit hervorragend mit der Gewährleistung des Kinderschutzes einhergeht.
„Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit.“
— Charles Dickens
Das Kinderschutzkonzept und seine wesentlichen Merkmale
Der aktive Kinderschutz des Trägers fußt stets auf Grundsätzen der theoretischen Basiselemente des Kinderschutzes, die sich in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der einzelnen Hilfsangebote wiederfinden.
Im Jahr 2020 entwickelte der Träger gemeinsam mit den Kolleg*innen ein „institutionelles Kinderschutzkonzept“, in welchem ebenso die Verpflichtung zur Umsetzung der Bestandteile der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist.
Kinderschutzkonzept KJHV-MV
„Die Aufgabe der Umgebung ist nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren.“
— Maria Montessori
Die Kernelemente – Partizipation und Beschwerdemanagement
Ein Auszug der wesentlichen Bestandteile des Kinderschutzgesetzes hierfür stellen die partizipatorischen Momente zur Gestaltung des Lebens in der jeweiligen Wohngruppe- je orientiert am Entwicklungsstand und Alter der Klientel- dar. In Gruppenkonferenzen werden grundlegende Mitbestimmungsrechte der Kinder wahrgenommen. Dies zeigt sich im Kleinen in der Beteiligung des Tagesablaufes sowie der Speisepläne und im Großen in der Festsetzung von der Gestaltung der Wohngruppe an sich.
Dem KJHV MV liegt es am Herzen, den Kindern Wohlfühloasen auf Zeit oder langfristig zu bieten und daher die Wohnräume zum einen kindersicher und zum anderen kindgerecht zu gestalten.
Das Beschwerdemanagement stellt einen weiteren Meilenstein im Kinderschutz dar und wird in der Praxis transparent gelebt. Hierbei gibt es einen klaren Ablauf nach Qualitätsvorlagen, wie Beschwerden geführt werden können. Kinder, Kooperationspartner*innen, Eltern und auch Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit niedrigschwellig eine Beschwerde zu Abläufen, Handlungsweisen etc. einzulegen, welche nach einem Verfahrensablauf bearbeitet wird. Stets erhalten die sich Beschwerenden eine Rückmeldung zum jeweiligen Stand und Ergebnis ihrer Beschwerde.
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Mecklenburg Vorpommern
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